Unsere Einmaligen Gebühren (Materialkosten)!

Für Menschen die in Arbeit sind beträgt die Einmalige pauschale 114,50 €

Sofern Sie ALG I oder ALG II Beziehen beträgt die Einmalige pauschale 74,50 €

Die Gebühren ersetzen unsere Aktenanlegungskosten sowie Druckkosten und Papier bzw. Materialausgaben. 

Sie fallen einmalig an und werden ggf. Jährlich bei mehr Belastung einer Akte neu je Geschäftsjahr erneut berechnet bzw. in Rechnung gestellt.

NEU ANTRAGSSERVICE 49,50 € je Antrag!!!

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Andernfalls hier unten stehend auswählen:

(per Rechnung oder per Überweisung)

(Beratungsgebühr (Materialkostenerstattung)) Bitte unten auswählen welche Gebühr!

Bitte wählen Sie welche form an Rechnung wir Ihnen erstellen sollen?

- Volle Gebühr (Kein Nachweis erforderlich) Für alle die Arbeiten gehen oder kein Nachweis zusenden möchten.

- Ermäßigte Gebühr (Nachweis über Leistung wie ALG I, ALG II Bescheid notwendig) bitte Senden Sie diesen per E-Mail zu.

Nach Auswahl Abschluss, wird Ihnen eine Rechnung zugesendet, die müssen Sie dann bitte begleichen.

Diese kosten ersetzten einmalig unsere Kosten für die Aktenanlegung und entsprechende Druckgebühren. Der Betrag wird einmalig erhoben um unsere eigenkosten zu schonen. Bei Zahlung kommen 2,50 € Bearbeitungsgebühren hinzu.
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